Das System der Handelspr?ferenzen der EG【電子書籍】[ Martin Rieg ]
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<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich VWL - Au?enhandelstheorie, Au?enhandelspolitik, Note: 1,3, Universit?t Hohenheim (Lehrstuhl f?r Aussenwirtschaft), Veranstaltung: Seminar AVWL - Europ?ische Handels- und Wirtschaftspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EG betreibt stellvertretend f?r ihre Mitgliedstaaten eine einheitliche Handelspolitik. Die Kompetenz hierzu leitet sich aus Art. 133 EGV ab. Dies ist die notwendige Konsequenz der Errichtung des freien Binnenmarkts innerhalb der EG, da es zwar zwischen den Mitglied-staaten keine Handelshemmnisse mehr geben darf, diese jedoch im Handel mit Drittstaaten noch bestehen. Deshalb ist ein koordiniertes Vorgehen bez?glich der Behandlung der Handels〓str?me in die EG n?tig. Der EGV enth?lt dar?ber hinaus auch verbindliche inhaltliche Leitlinien f?r die Ausgestaltung der GHP, vor allem in Art. 131 EGV. Danach soll die EG eine prinzipiell liberale Handels〓politik betreiben und 'zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Besei〓tigung der Beschr?nkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Handelsschranken' beitragen. Hieran sollte die EG, nicht zuletzt aus Eigennutz, interessiert sein. Denn ihr Anteil am Welthandel von 21 % (1991) macht sie zum bedeutendsten Handels〓partner der Weltwirtschaft, noch vor den USA (16 %) und Japan (10 %). Sie ist daher darauf angewiesen m?glichst freien Zugang zu den M?rkten ihrer Handelspartner zu erhalten. Dementsprechend gro? ist auch die Bedeutung ihres handelspolitischen Verhal〓tens f?r die WTO, der 1994 gegr?ndeten Nachfolgeorganisation des GATT, der die EG neben ihren eigenen Mitgliedstaaten angeh?rt. Die WTO ist ein Zusammenschluss von ca. 130 Staaten, die zusammen einen Anteil von 85 % am Welthandel haben. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschr?nkungen der Handelsstr?me durch Z?lle, Importquoten etc. in multi-lateralen Vereinbarungen zu reduzieren. Tragende S?ule ist hierbei die Meistbeg?nstigungsklausel aus Art. I GATT 1994, der die 'Gleichbehandlung aller Handelspartner in Bezug auf Z?lle und nicht-tarif?re Handels〓hemm-nisse' fordert. Als Unterzeichner des WTO-Vertragswerks muss sich die Gemein〓schaft an diesen Grundsatz halten. Zahlreiche Ma?nahmen der EG-Handelspolitik verhalten sich jedoch kontr?r zu den Prinzipien der WTO. Beispiel hierf?r ist die Vielzahl an bilateralen Vereinbarungen der EG mit Drittstaaten bez?glich des gegenseitigen Handelsverkehrs. Diese Vereinbarungen haben unterschiedliche Zielsetzungen. Einige sind vorwiegend unter die Entwicklungspolitik zu subsummieren, andere haben die Erweiterung der europ?ischen Freihandelszone bis hin zur Vollmitgliedschaft in der EU zum Ziel. Auf diese Abkommen wird in der vorliegenden Arbeit der Schwerpunkt gelegt. [...]</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。 ※ご購入は、楽天kobo商品ページからお願いします。※切り替わらない場合は、こちら をクリックして下さい。 ※このページからは注文できません。
<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich VWL - Au?enhandelstheorie, Au?enhandelspolitik, Note: 1,3, Universit?t Hohenheim (Lehrstuhl f?r Aussenwirtschaft), Veranstaltung: Seminar AVWL - Europ?ische Handels- und Wirtschaftspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EG betreibt stellvertretend f?r ihre Mitgliedstaaten eine einheitliche Handelspolitik. Die Kompetenz hierzu leitet sich aus Art. 133 EGV ab. Dies ist die notwendige Konsequenz der Errichtung des freien Binnenmarkts innerhalb der EG, da es zwar zwischen den Mitglied-staaten keine Handelshemmnisse mehr geben darf, diese jedoch im Handel mit Drittstaaten noch bestehen. Deshalb ist ein koordiniertes Vorgehen bez?glich der Behandlung der Handels〓str?me in die EG n?tig. Der EGV enth?lt dar?ber hinaus auch verbindliche inhaltliche Leitlinien f?r die Ausgestaltung der GHP, vor allem in Art. 131 EGV. Danach soll die EG eine prinzipiell liberale Handels〓politik betreiben und 'zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Besei〓tigung der Beschr?nkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Handelsschranken' beitragen. Hieran sollte die EG, nicht zuletzt aus Eigennutz, interessiert sein. Denn ihr Anteil am Welthandel von 21 % (1991) macht sie zum bedeutendsten Handels〓partner der Weltwirtschaft, noch vor den USA (16 %) und Japan (10 %). Sie ist daher darauf angewiesen m?glichst freien Zugang zu den M?rkten ihrer Handelspartner zu erhalten. Dementsprechend gro? ist auch die Bedeutung ihres handelspolitischen Verhal〓tens f?r die WTO, der 1994 gegr?ndeten Nachfolgeorganisation des GATT, der die EG neben ihren eigenen Mitgliedstaaten angeh?rt. Die WTO ist ein Zusammenschluss von ca. 130 Staaten, die zusammen einen Anteil von 85 % am Welthandel haben. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschr?nkungen der Handelsstr?me durch Z?lle, Importquoten etc. in multi-lateralen Vereinbarungen zu reduzieren. Tragende S?ule ist hierbei die Meistbeg?nstigungsklausel aus Art. I GATT 1994, der die 'Gleichbehandlung aller Handelspartner in Bezug auf Z?lle und nicht-tarif?re Handels〓hemm-nisse' fordert. Als Unterzeichner des WTO-Vertragswerks muss sich die Gemein〓schaft an diesen Grundsatz halten. Zahlreiche Ma?nahmen der EG-Handelspolitik verhalten sich jedoch kontr?r zu den Prinzipien der WTO. Beispiel hierf?r ist die Vielzahl an bilateralen Vereinbarungen der EG mit Drittstaaten bez?glich des gegenseitigen Handelsverkehrs. Diese Vereinbarungen haben unterschiedliche Zielsetzungen. Einige sind vorwiegend unter die Entwicklungspolitik zu subsummieren, andere haben die Erweiterung der europ?ischen Freihandelszone bis hin zur Vollmitgliedschaft in der EU zum Ziel. Auf diese Abkommen wird in der vorliegenden Arbeit der Schwerpunkt gelegt. [...]</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。 ※ご購入は、楽天kobo商品ページからお願いします。※切り替わらない場合は、こちら をクリックして下さい。 ※このページからは注文できません。
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